Information zur Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für Straßen 


Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 19. August 2008 werden für Straßen­ausbau­maßnahmen ab dem Jahr 2010 wieder­kehrende Beiträge nach den Vorschriften des §10a des Kommunal­ab­gabengesetzes von Rhein­land Pfalz (KAG) erhoben.
 
Im Unterschied zum Einmal­beitrag, der beim Ausbau der angrenzenden Straße für die betroffenen Anlieger eine hohe einmalige Beitrags­belastung ergab, bilden beim wiederkehrenden Beitrag alle Anlieger am gesamten Straßen­netz eine Solidar­ge­mein­schaft.
 
Die jährlich anfallenden Investitionskosten werden nach Abzug des städtischen Anteils auf alle Grundstücke in der Abrechnungseinheit verteilt, so dass jährlich ein relativ geringer Betrag für den Ausbau der Straßen in der Abrechnungseinheit anfällt.
 
Der Beitragspflicht unter­liegen alle baulich, gewerb­lich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die recht­liche und tatsächliche Mög­lich­keit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer Verkehrs­anlage in der Ab­rechnungseinheit haben.
 
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zu­schlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag beträgt 20 Prozent pro Vollgeschoss. Bei ausschließ­licher oder über­wiegender ge­werb­licher Nutzung erfolgt zu­sätzlich ein Zuschlag von 20 Prozent auf die Grundstücksfläche. Der Zu­schlag reduziert sich auf 10 Prozent bei nur teilweiser gewerb­licher Nutzung.
 
Grundstücke, für die Einmal­bei­träge für einen Vollausbau nach KAG oder Erschließungs­beiträge nach dem Baugesetz­buch oder Sanierungs­aus­gleichs­beträge nach dem Baugesetzbuch ge­zahlt wurden, bleiben für einen bestimmten Zeitraum vom wieder­kehrenden Beitrag befreit.
 
Die beitragspflichtige Fläche wird für jedes Grundstück durch einen Bescheid festge­stellt. In diesem Bescheid werden alle Einzelheiten erläutert.
 
Der Beitragssatz pro Quadratmeter wird auf Grund­lage der geplanten Investi­tions­summe für vier Jahre ermittelt.

Die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Landau in der Pfalz kann hier abgerufen werden. 
 
Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen für 2010 bis 2013 mit einem Gesamtvolumen von rund 7,6 Mio Euro wurden vom Stadtrat am 15.12.2009 beschlossen und umfassen folgende Maßnahmen:
 
Im Jahr 2010:
Ostbahnstraße (Maximilianstraße bis Ostring)
Ostbahnstraße (Weißquartierstraße bis Königstraße)
 
Im Jahr 2011:
Ostbahnstraße (Reduitstraße bis Weißquartierstraße)
Brühlstraße in Mörzheim
Südring (Marienring bis Xylanderstraße einschl. Kreisverkehr)
Impflinger Straße (K7) in Mörzheim
 
Im Jahr 2012:
Ostbahnstraße (Rosenplatz mit Ostring)
Ostbahnstraße (Rosenplatz bis Reduitstraße)
Böchinger Straße (K9) in Godramstein
 
Im Jahr 2013:
Schlachthofstraße
Friedrich-Ebert-Straße (Teilstück nördlich des Marienrings)
Pinselstraße in Wollmesheim
 
Als eventuelle Ersatzmaßnahme:
Walsheimer Straße (K11) in Nußdorf
 
Weiterhin werden Erneuerungen von Teileinrichtungen (z.B. Anteil der Straßenoberflächenentwässerung an den Investitionskosten für Kanalerneuerungen durch die EWL) durchgeführt.
 
Das Investitionsprogramm unterliegt einer stetigen Überprüfung und Fortschreibung. Soweit aus technischen oder haushalterischen Gründen eine Änderung/Fortschreibung erforderlich wird, ist diese jederzeit möglich. Aus dem Investitionsprogramm können keine Verpflichtungen auf Ausbau einer bestimmten Verkehrsanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleitet werden.
 
Für weitere Informationen und Auskünfte sind die Mitarbeiter der Bauverwal­tungsabteilung wie folgt zu erreichen:
 
Silke Ramacher
von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Tel. 06341/13-6813
oder Fax 06341/13-6819
oder Email: silke.ramacher@landau.de
 
Gustav Kießling
Tel. 06341/13-6815
oder Fax 06341/13-6819
oder Email: gustav.kiessling@landau.de

   


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